Beiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie alle damit verbundenen Regelungen sind in unserer Beitragsordnung enthalten.

Die Beantragung einer Mitgliedschaft ist hier beschrieben.

Bitte beachten

  • Alle Änderungen, die Ihren Jahresbeitrag beeinflussen (z.B. Wechsel aktiv/passiv) sollten baldmöglichst bekannt gegeben werden. Dazu am besten ein formloses E-Mail an unsere Mitgliederverwaltung oder die Änderungsmitteilung in unserer Vereinszeitschrift Bühler Sportecho ausfüllen.
  • Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat laut Vereinssatzung bis spätestens 30. September schriftlich (Brief oder E-Mail) zu erfolgen und wird mit dem Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.